![Kein Bild](https://feuerwehr-muessen.de/wp-content/uploads/2023/04/Bastian-P4040241-5.jpg)
Bastian Rehfeld
Die Sicherheitsbeauftragten haben…
- den Träger der Feuerwehr bei der Unfallverhütung zu unterstützen,
zu beraten - auf Unfallgefahren aufmerksam zu machen und erkannte
Mängel zu melden - das Vorhandensein der Schutzausrüstung zu kontrollieren
- auf das Benutzen, Tragen der Schutzausrüstung zu achten
- die Feuerwehrangehörigen von der Notwendigkeit der persönlichen
Schutzausrüstungen zu überzeugen - bei Feuerwehrhäusern, Fahrzeugen und Geräten auf deren
sicherheitstechnischen Zustand zu achten - festzustellen, ob die Geräte in den vorgeschriebenen Zeitabständen
geprüft werden - die Feuerwehrangehörigen zu unfallsicherem Handeln anzuhalten
- aus Unfällen Rückschlüsse auf ähnliche Gefahren zu ziehen
und auf deren Beseitigung hinzuwirken