Die Sicherheitsbeauftragten haben…
- den Träger der Feuerwehr bei der Unfallverhütung zu unterstützen,
zu beraten - auf Unfallgefahren aufmerksam zu machen und erkannte
Mängel zu melden - das Vorhandensein der Schutzausrüstung zu kontrollieren
- auf das Benutzen, Tragen der Schutzausrüstung zu achten
- die Feuerwehrangehörigen von der Notwendigkeit der persönlichen
Schutzausrüstungen zu überzeugen - bei Feuerwehrhäusern, Fahrzeugen und Geräten auf deren
sicherheitstechnischen Zustand zu achten - festzustellen, ob die Geräte in den vorgeschriebenen Zeitabständen
geprüft werden - die Feuerwehrangehörigen zu unfallsicherem Handeln anzuhalten
- aus Unfällen Rückschlüsse auf ähnliche Gefahren zu ziehen
und auf deren Beseitigung hinzuwirken